LASEK – Augenlasern

LASEK – Laserbehandlung für das Auge
LASEK ist die Abkürzung für Laser Epithelial Keratomileusis und es handelt sich dabei um ein Verfahren zur Heilung von Augenerkrankungen. Es wird eingesetzt, um eine Stab- oder Kurzsichtigkeit zu therapieren. Es ist möglich, das Verfahren ambulant einzusetzen. Wünscht ein Patient allerdings die Behandlung unter Vollnarkose, so wird ihm häufig auch der stationäre Aufenthalt angeboten.

Mit LASEK wird an der Oberfläche der Hornhaut des Auges gearbeitet. Hierbei ist es möglich zu operieren, ohne dass das Deckhäutchen auf der Hornhaut aufgeschnitten werden muss. Es wird nur zur Seite geschoben, nicht entfernt. Eine lokale Betäubung ist hier meist ausreichend. Sie wird gespritzt oder in Form von Augentropfen eingebracht. Wichtig ist aber, dass der Patient in der Lage ist, für die Dauer der Behandlung (rund zehn Minuten) das Auge absolut still zu halten. Schafft er dies nicht, ist eine Vollnarkose sinnvoller.

Die vorher genau durch den Computer berechnete Menge an Gewebe wird dann abgetragen, was mit Hilfe des Lasers geschieht. Nach der Behandlung wird das Auge mit Hilfe eines Verbandes geschützt. Außerdem wird eine Kontaktlinse eingesetzt. Sie muss für drei bis vier Tage getragen werden und soll einen zusätzlichen Schutz für das Auge bieten.

Die Kosten für das Verfahren müssen vom Patienten selbst getragen werden und belaufen sich zwischen 1600 und 2000 Euro pro Auge. Darin inbegriffen sind die Kosten für Vor- und Nachuntersuchung.

Behandelt werden kann mit LASEK eine Kurzsichtigkeit bis höchstens minus acht Dioptrien, eine Weitsichtigkeit bis maximal plus vier Dioptrien oder eine Hornhautverkrümmung bis höchstens fünf Dioptrien. Die Grenzen sind aber nicht starr, sondern davon abhängig, in welchem Land operiert wird und welche Erfahrungen seitens des Chirurgen vorliegen.

Nicht angewendet werden darf LASEK bei chronischen Hornhauterkrankungen, bei einer instabile Refraktion, bei einem Glaukom, in der Schwangerschaft, bei einem Katarakt, bei Patienten unter 18 Jahren und bei Menschen mit Autoimmunkrankheiten oder Störungen der Wundheilung.