Facharzt

Als Facharzt darf sich in Deutschland nur der Arzt bezeichnen, der das übliche Studium der Humanmedizin abgeschlossen und eine mehrjährige Weiterbildung absolviert hat. Als Abschluss der Weiterbildung steht die Facharztprüfung. Die Landesärztekammern erlassen eine Weiterbildungsverordnung, in der die Zeitdauer der Ausbildung, die Inhalte und auch die Anrechnung eventueller Vorzeiten geregelt sind.

Den Titel des Facharztes gibt es seit dem Jahr 1993. Ein Arzt muss diesen Titel tragen, damit er als Vertragsarzt für die Gesetzlichen Krankenkassen tätig werden kann. Bis zum Jahr 1993 konnte sich jeder auch als Praktischer Arzt niederlassen, ohne den Titel des Facharztes.

Inzwischen gibt es Bemühungen, die Innere Medizin nicht mehr als eigenes Fachgebiet anzuerkennen. Sie soll der Allgemeinmedizin untergeordnet werden. Es gibt bereits Länder, in denen die Gebietsbezeichnung Innere und Allgemeinmedizin eingeführt wurde.