Welche Schönheitsmaßnahmen deckt die Zahnzusatzversicherung ab?

Welche Schönheitsmaßnahmen deckt die Zahnzusatzversicherung ab?

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Welche Schönheitsmaßnahmen deckt die Zahnzusatzversicherung ab?

Lachen

Gepflegte Zähne sind die Visitenkarte eines Menschen. Ein schönes Lächeln öffnet Türen und macht zufriedener. Umso schmerzhafter ist es, wenn durch einen Unfall oder durch Krankheit für Zahnersatz gesorgt werden muss. Die Kosten hierfür schießen schnell in die Höhe. Sind die Zähne so stark geschädigt, dass eine Teil- oder Vollprothese notwendig wird, können die Kosten schnell in den vierstelligen Bereich wandern. So rechnet man für eine einfache Teleskopkrone oder eine Vollprothese pro Kiefer etwa 500 bis 850 Euro, eine Zahnbrücke kann hingegen schon bei 1.400 bis 2.100 Euro liegen.

Schöne Zähne stärken das Selbstbewusstsein

Richtig teuer wird es, wenn ein Implantat zum Einsatz kommt, denn hier belaufen sich die Kosten auf bis zu 3.400 Euro. Das ist kein Pappenstiel. Dabei ist das Implantat sicherlich die eleganteste Lösung, weil es häufig nicht als Fremdkörper identifiziert wird. Sowohl dem Träger als auch seiner Umwelt fällt es erfahrungsgemäß leichter, ein Implantat zu akzeptieren als eine preisgünstige Brücke, die schnell wie ein Provisorium wirken kann. Nicht nur der eigene Selbstwert kann dadurch Schaden nehmen, sondern auch die Reputation.

Der passende Versicherungsschutz

Gründe, aus denen jemand Zahnersatz benötigt, gibt es verschiedene. Zahnfleischentzündungen, Karies und Parodontose können den Zahn schädigen, aber auch Unfälle führen oftmals dazu, dass Zähne abbrechen oder ganz ausfallen. Der passende Versicherungsschutz hilft dabei, im Fall der Fälle nicht auf den immensen Kosten sitzen zu bleiben. Verschiedene Lösungen sind denkbar:

1. Private Krankenversicherungen

Zahnersatz zählt inzwischen zu den am häufigsten nachgefragten Leistungen bei einer privaten Krankenversicherung. Manch ein Versicherer hat sich deshalb auf die Kundenbedürfnisse eingestellt und entsprechende Pakete geschnürt. Die Leistungsunterschiede unterschiedlicher Anbieter sollten vor Vertragsabschluss allerdings genau geprüft werden. Häufig sind bestimmte zahnästhetische Behandlungen nicht enthalten und müssen separat versichert werden.

2. Zahnzusatzversicherung

Dies geschieht in der Regel über eine Zahnzusatzversicherung. Diese beinhaltet – je nach Leistungsumfang – alle denkbaren Zahnbehandlungen von der Wurzelbehandlung über prophylaktische Maßnahmen bis hin zu Implantaten und Inlays. Die Beiträge werden nach dem Alter und dem entsprechenden Leistungspaket berechnet. In der Regel können Zuzahlungen bis zu 90 Prozent des Zahnersatzes abgesichert werden. Um von der Versicherung zu profitieren, ist kein Bonusheft notwendig, wie es die gesetzliche Krankenkasse fordert. Ein Zahnzusatzversicherungsantrag ist mit Hilfe eines Beraters leicht verfasst.

3. Unfallversicherung

Schäden an den Zähnen, die durch einen Unfall verursacht worden sind, kann auch die passende Unfallversicherung abdecken. Auch hierbei sollte diese Leistung vorab geklärt sein. Ein Unfall geschieht schneller als gedacht. Üblicherweise übernimmt eine gesetzliche Unfallversicherung beispielsweise Kosten für Reha-Maßnahmen, für Heilbehandlungen oder für solche, die die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben ermöglichen. Private Versicherer verfügen über ein noch breiteres Leistungsspektrum. Bild 1: ©istock.com/mihailomilovanovic
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