Viele Arbeitnehmer scheuen die Kosten für einen Steuerberater und verzichten deshalb lieber auf die Steuererklärung. Allerdings könnten sie mit dieser bares Geld sparen, denn laut einer Umfrage bekommen die Deutschen durchschnittlich fast 900 Euro vom Finanzamt erstattet. Doch wenn teilweise die Hälfte der Summe für den Steuerfachmann aufzubringen ist, bleibt von der Erstattung nur wenig übrig. Eine gute und deutlich günstigere Alternative bieten Steuerprogramme, mit denen jeder einfach und unkompliziert seine Steuererklärung selber machen kann. Wie das funktioniert und wo die Software erhältlich ist, zeigen wir hier.
Steuer leicht selbst erledigen mit dem WISO steuer:Sparbuch 2018
Das WISO steuer:Sparbuch 2018 ist eines der besten Steuerprogramme, welches aktuell auf dem Markt erhältlich ist. Die Software leitet den Anwender nicht nur Schritt für Schritt durch seine Steuererklärung, sie gibt bei jeder Eingabe nützliche Tipps, wie er noch mehr Geld sparen kann. Außerdem ist die Software sowohl für Freiberufler und Selbstständige als auch für Angestellte geeignet. In dem Programm sind alle wichtigen Steuerformulare hinterlegt. Im Gegensatz zu vielen anderen Steuerprogrammen kann der Benutzer sein Formular direkt ausdrucken und beim Finanzamt einreichen, da dieses den rechtlichen Vorgaben entspricht. Auch die elektronische Übermittlung über das ELSTER-Portal ist machbar. 
Für wen macht die Abgabe der Steuererklärung Sinn?
Viele Angestellte, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, fragen sich, ob eine Steuererklärung für sie sinnvoll ist. Meist lohnt sie sich für jeden, es muss jedoch jede Situation individuell betrachtet werden. Vor allem in diesen Fällen macht das Ausfüllen der Steuerformulare Sinn:
- Weite Arbeitswege: Der Weg zur Arbeit kann steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Wer mindestens 15 Kilometer zu seiner Betriebsstätte fährt, erhält eine Minderung der Steuerlast.
- Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im Haushalt: Kosten für Handwerker und Haushaltshilfen können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Darunter fallen Renovierungsarbeiten und haushaltsnahe Dienstleistungen wie beispielsweise die Reinigung der Wohnung oder die Gartenpflege.
- Beschäftigung von Pflegekräften im Haushalt
 
								 
								