Zahnbehandlung

Unter der Bezeichnung Zahnbehandlung können alle Maßnahmen zusammengefasst werden, die dem Erhalt und der Rekonstruktion des menschlichen Gebisses dienen. Es geht dabei darum, gesunde Zähne zu stärken und angegriffene, eventuell kariöse zu sanieren.

Zur Stärkung gesunder Zähne wird bei einer Zahnbehandlung zum Beispiel Fluor aufgetragen. Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr gehört dies sogar zu den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen dazu. Bei Erwachsenen handelt es sich dabei um eine Wunschleistung, die auch nicht von der Krankenkasse übernommen wird.

Eine andere Wunschleistung, die in den Bereich der Zahnbehandlung spielt, ist die professionelle Zahnreinigung. Hierbei werden die Zähne und auch die Zahnzwischenräume von Belegen gereinigt, die beim normalen Putzen zu Hause nicht zu entfernen sind.

Kosmetische Behandlungen, wie etwa eine Zahnaufhellung, zählen nicht zu den Zahnbehandlungen, sind aber ebenfalls Wunschleistungen und die Kosten müssen vom Patienten selbst getragen werden.

Bei kariösen Zähnen erfolgt die Säuberung der betreffenden Stelle mit Hilfe des Bohrers und verschiedenen Instrumenten und die anschließende Füllung des Zahns mit dem gewählten Füllmaterial. Das kann Kunststoff sein, aber auch Composite, Amalgam oder Gold sind möglich.

Es kann sich bei der Zahnbehandlung auch herausstellen, dass der Zahn nicht mehr saniert werden kann. Dann wird er gezogen und durch eine Krone, Brücke oder ein Implantat ersetzt, wenn das gewünscht wird. Nicht jeder Zahnarzt übernimmt dann alle Folgebehandlungen, denn zum Beispiel in der Implantologie muss er besonders ausgebildet sein.

Das Ziehen von Weisheitszähnen, die stark verwurzelt sind oder bei denen die Wurzeln sich unter den nebenliegenden Zahn geschoben haben, übernimmt häufig ebenfalls nicht der normale Zahnarzt. Dies überlässt er dann einem Kieferorthopäden oder, in den meisten Fällen, einem Kiefer- und Gesichtschirurgen. Diese hat alle Möglichkeiten in seiner Praxis, gegebenenfalls auch einen Teil des Kieferknochens abzuschleifen um die Wurzeln des Zahns freilegen zu können.