Qualitätssicherung

Im Gesundheitswesen bedeutet Qualität eine bedarfs- und patientengerechte Versorgung unter Berücksichtigung fachlicher und wirtschaftlicher Interessen. Damit soll erreicht werden, dass die gewünschten Ergebnisse einer Behandlung möglichst häufig zu erreichen sind.
Die Qualitätssicherung ist ein Bestandteil des Qualitätsmanagements, gemeinsam mit der Qualitätsverbesserung.

Es gibt einen großen Unterschied zwischen der Qualitätssicherung in anderen Bereichen und der im Gesundheitswesen. Der Empfänger der Leistung, also der Patient, ist nicht mit dem Träger der Kosten, nämlich der Krankenkasse, identisch. Am Qualitätsmanagement sind daher meist auch die Kostenträger mit beteiligt.

Verschiedene Institutionen beschäftigen sich mit der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen. Das sind zum Beispiel die Ärztekammern, die Kassenärztlichen Vereinigungen, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen oder die Deutsche Rentenversicherung Bund. Dennoch muss festgehalten werden, dass es in Deutschland keine zuverlässigen Zahlen gibt, die sich auf die tatsächliche Zahl von Behandlungsfehlern beziehen. Daher wird davon ausgegangen, dass die Qualitätssicherung in Deutschland noch erhebliche Probleme struktureller Art aufweist.

Für Krankenhäuser kommt die externe Qualitätssicherung in Frage. Hierbei werden verschiedene Kliniken miteinander verglichen, wofür festgelegte Qualitätsindikatoren hinzugezogen werden. Jährlich wird für die Krankenhäuser ein entsprechender Bericht zusammengestellt, der ihnen dann zugesandt wird.
Momentan sind es 26 Operationen und Diagnosen, die in die externe Qualitätssicherung mit einbezogen werden. Aus der Auswertung kann die Klinik dann das eigene Niveau der Qualität ablesen. Treten bei der Auswertung wesentliche Abweichungen auf, wird die betreffende Klinik um eine Stellungnahme gebeten. Sie wird dann aufgefordert, Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten.

Es gibt eine eigene Qualitätssicherung für die Bereiche, die sich mit Bluttransfusionen beschäftigen. Es müssen zum Beispiel zwingend ein Transfusionsverantwortlicher, ein Transfusionsbeauftragter und ein Qualitätsbeauftragter in solchen Kliniken, in denen mit Bluttransfusionen gearbeitet wird, vorhanden sein. Die Einrichtungen aber, die lediglich die Akutversorgung vornehmen, müssen zusätzlich über eine Transfusionskommission verfügen.