Permanent Make up

Permanent Make up – Dauerhaft schön
Unter der Bezeichnung Permanent Make up sind Maßnahmen zu verstehen, die mit Hilfe des Einbringens von Farbe eine dauerhafte Pigmentierung erreichen. Dies wird auch als Conture Make up bezeichnet. Spezielle kosmetische Tätowierungen erreichen zum Beispiel künstliche Lidstriche oder das Erhalten der Lippenkonturen, ohne dass diese immer wieder geschminkt werden müssen. Augenbrauen oder Lippen können ebenfalls dauerhaft „geschminkt“ werden.

Wirklich auf Dauer im Sinne von „auf Lebenszeit“ ist das Permanent Make up aber auch nicht. Es ist davon auszugehen, dass nach etwa zehn Jahren der größte Teil der Farbe abgebaut ist. Dann muss das Permanent Make up aufgefrischt werden, sofern dies gewünscht ist.

Bei der Pigmentierung werden die gewählten Farben mit einer feinen Nadel eingebracht, sie werden praktisch in die obersten Schichten der Haut implantiert. Zu Irritationen kommt es dabei selten, denn die Nadeln, die zum Tätowieren verwendet werden, sind wirklich hauchdünn. Die Farben müssen bestimmte Anforderungen an die Qualität erfüllen. Sie müssen eine toxikologische und eine mikrobiologische Untersuchung durchlaufen, ehe sie verwendet werden dürfen. Außerdem müssen sie eine Chargennummer besitzen, die gesetzlich bestimmt wird.

Die chemischen Stoffe, die im Permanent Make up enthalten sind, sind dem UV-Licht ausgesetzt. Daher verblassen sie nach und nach. Es kann auch sein, dass die ursprüngliche Farbe dann nicht mehr vorhanden ist.

Verschiedene Möglichkeiten stehen zur Verfügung. So können die Augenbrauen konturiert werden oder aufgefüllt. Es kann eine Wimpernkranzverdichtung vorgenommen werden, in dem ein Lidstrich zwischen den Wimpern gesetzt wird. Es kann ein Lidstrich gesetzt werden oder es wird der Lipliner eingebracht. Die Lippen können aufgefüllt werden, dabei ist es sogar möglich, sie voll auszufüllen. Ein Schönheitsfleck kann eintätowiert werden.

Nicht angewendet werden darf das Permanent Make up bei Menschen, die unter Infektionskrankheiten leiden, die Diabetes haben oder Allergiker sind. Auch bei der Einnahme von Mitteln zur Blutverdünnung oder Gerinnungshemmung sollte kein solcher Eingriff vorgenommen werden.