Keine Panikmache: Fachverbände über OP-Verbot für Minderjährige

Keine Panikmache: Fachverbände über OP-Verbot für Minderjährige

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Keine Panikmache: Fachverbände über OP-Verbot für Minderjährige

Kritische Meldungen über die Ästhetische Chirurgie mehren sich in diesem Jahr: Der Skandal um die PIP-Silikonkissen eines französischen, inzwischen insolventen Herstellers hat vermehrt Öl ins Feuer gegossen; zahlreiche Politiker und Journalisten fordern inzwischen strengere Behandlungsrichtlinien für rein ästhetisch motivierte Eingriffe. Entsprechend positiv fiel das Medienecho auf ein OP-Verbot für Minderjährige in Italien aus. Ende Mai kam die Meldung, dass das südeuropäische Land künftig Brustvergrößerungen bei minderjährigen Patientinnen unter Strafe stellt. Der Gesetzesentwurf war bereits vor zwei Jahren angefertigt worden, musste jedoch noch einmal novelliert werden und kommt deshalb erst jetzt in einer veränderten Fassung zum Tragen. Eine Ausnahme bilden hier Operationen, für die eine medizinische Indikation vorliegt. Ansonsten jedoch droht Ärzten, die entgegen des Verbots ästhetische Eingriffe an der Brust bei Minderjährigen durchführen, eine empfindliche Strafe: Geldbußen in fünfstelliger Höhe und ein Berufsverbot könnten die Folge sein.Während die Entscheidung nicht nur von Politikern, sondern auch beispielsweise von der Vorsitzenden der Bundesärztekammer, Martina Wenker, ausdrücklich begrüßt wurde, reagierten die bekannten Fachverbände mit einer differenzierteren Stellungnahme. In einer Pressemeldung warnt beispielsweise die Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland vor „Panikmache“ und betont, dass sie keinerlei Notwendigkeit für ein derartiges Verbot sieht. Zum einen sei die Zahl von Minderjährigen, bei denen  tatsächlich ein ästhetischer Eingriff durchgeführt wird, verschwindend gering. Zum anderen handele es sich bei den betroffenen Operationen häufig um solche Behandlungen, bei denen eine klare Abgrenzung zwischen medizinischem und ästhetischem Nutzen nicht möglich sei. Die Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie hatte bereits im April diesen Jahres eine Stellungnahme vorgelegt, die sich mit dem  Positionspapier der CDU/CSU-Fraktion für einen verbesserten Patientenschutz Minderjähriger auseinandersetzte. Dabei fällen die Experten ein zwiespältiges Fazit: Einerseits müsse ein verbesserter Patientenschutz ausdrücklich begrüßt werden, so Prof. Dr. Peter Vogt, Präsident der DGPRÄC. Allerdings sieht auch er die geforderten Maßnahmen seitens der Bundestagsfraktion teilweise kritisch. Zum einen seien die Zahlen minderjähriger Patienten, die sich einem ästhetischen Eingriff unterziehen, geringer als zitiert. Zum anderen müsse gewährleistet sein, dass beispielsweise eine Schweißdrüsenentfernung bei körperlich wie seelisch belastendem, starken Schwitzen weiterhin durch das Gesetz gedeckt werde. Als eine sinnvolle Maßnahme empfiehlt Prof. Dr. Peter Vogt, dass plastisch-ästhetische Eingriffe nur von entsprechend ausgebildeten Fachärzten durchgeführt werden dürften. Diese Regelung sei beispielsweise in Österreich bereits etabliert, in Deutschland jedoch fehlt eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung plastisch-ästhetischer Eingriffe. Auch eine Berufshaftpflicht solle selbstverständlich sein für die praktizierenden Fachärzte.Die Positionen der Fachgesellschaften im Detail: GÄCD: http://www.gacd.de/fileadmin/user_upload/pdf/Schoenheits-OPs_bei_Minderjaehrigen-Aesthetische_Chirurgen_warnen_vor_Panikmache_29.%20Juni%202012.pdf DGPRÄC: http://www.dgpraec.de/news/single-news/?no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=269&tx_ttnews[backPid]=71&cHash=e72f8e9c3ecd30c70b2c7e6b2b140b37