Zahnersatz

Als Zahnarzt wird ein Arzt bezeichnet, der sich mit der Zahnmedizin beschäftigt. Seine Tätigkeit umfasst die Vorsorge, die Diagnose und die Behandlung von Erkrankungen der Zähne, des Mundes und des Kiefers. Schon im 5. Jh. vor Christus gab es Zahnärzte.

Bei der Ausbildung durchläuft der Zahnarzt verschiedene Bereiche. Er muss zuerst ein Studium absolvieren, das zehn Semester umfasst. Dieses gliedert sich in eine vorklinischen und einen klinischen Teil, deren Dauer je fünf Semester ist. Als Prüfungen sind die naturwissenschaftliche und die zahnärztliche Vorprüfung sowie die zahnärztliche Prüfung zu absolvieren. Für die Abschlussprüfung ist ein weiteres Semester vorgesehen. Für den Zugang zum Studium gilt der Numerus Clausus. Nach dem Studium kann ein Antrag auf Approbation gestellt werden.

Als Zahnarzt gilt auch der Kieferorthopäde, der nach dem Studium eine Weiterbildung absolvieren muss. Die Kieferorthopädie beschäftigt sich mit der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen. Nach der Prüfung erhält der Zahnarzt den Titel Fachzahnarzt für Kieferorthopädie.

Als Zahnarzt wird des Weiteren ein Oralchirurg bezeichnet, der eine vierjährige Weiterbildung nach dem Studium absolvieren muss. Er kann dann in der Implantologie tätig sein. Der Plastisch-Chirurgische Bereich zählt aber nicht zu den Aufgabenfeldern des Oralchirurgen.

Der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg absolviert ebenfalls ein zahnmedizinisches Studium, außerdem ein Studium der Humanmedizin. Nach dem Abschluss des Humanmedizinstudiums darf er mit der Weiterbildung zum Facharzt beginnen. Daran schließt sich eine Facharztprüfung an.

Die Mehrheit der Zahnärzte praktiziert in Deutschland als Kassenarzt, das heißt, die gesetzlich Versicherten bekommen die Behandlung durch ihre Krankenkasse bezahlt. Ein Zahnarzt, der keine Kassenzulassung hat, stellt dem gesetzlich Versicherten eine Privatrechnung auf der Grundlage der Gebührenordnung für Zahnärzte. Ein Kassenzahnarzt darf dem Patienten keine Rechnung stellen, sondern rechnet alle Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Davon ausgenommen sind Zusatzleistungen, die vom Patienten selbst gewünscht und daher auch auf eigene Kosten getragen werden müssen.